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Die Reform der EU-Fluggastrechte, verabschiedet am 7. Juli 2026, garantiert einen kostenlosen persönlichen Gegenstand von 40 x 30 x 15 cm für alle Flüge innerhalb der Europäischen Union. Sie standardisiert jedoch nicht die Maße des Handgepäcks (Trolley) und schreibt keine universelle Kostenfreiheit vor — anders als viele Pressemeldungen behaupteten. Der wichtigste Fortschritt betrifft die Preistransparenz: Fluggesellschaften müssen künftig ihre Preise inklusive Handgepäck bereits auf der ersten Suchergebnisseite anzeigen. Die neuen Regeln treten frühestens im zweiten Halbjahr 2027 in Kraft, nach der Ratifizierung durch den EU-Rat.
Was das Gesetz beim Handgepäck wirklich ändert

Die neue Verordnung führt eine klare Unterscheidung zwischen zwei Gepäckkategorien ein, die es im Text von 2004 nicht gab. Dies ist das Rückgrat der Reform, aber auch die Hauptquelle der medialen Missverständnisse.
Der kostenlose persönliche Gegenstand: Was jetzt garantiert ist
Jeder Fluggast hat künftig Anspruch auf einen kostenlosen persönlichen Gegenstand mit den maximalen Abmessungen von 40 x 30 x 15 cm (Volumen: 18 Liter). Konkret handelt es sich um einen kleinen Rucksack, eine Handtasche, eine Laptoptasche oder eine Einkaufstasche. Dieser Gegenstand muss unter dem Vordersitz verstaut werden können.
Laut Euronews gilt dieses Recht bedingungslos und kostenlos für alle Fluggäste, unabhängig vom gewählten Tarif oder der gebuchten Fluggesellschaft. Dies ist ein echter Fortschritt für Reisende, die mit minimalem Gepäck unterwegs sind — insbesondere auf Kurzstrecken.
Preistransparenz: Die eigentliche Revolution
Die strukturell bedeutendste Maßnahme des Textes ist die Pflicht zur Preistransparenz. Laut DLA Piper müssen Fluggesellschaften künftig einen Preis anzeigen, der das normale Handgepäck bereits einschließt — und zwar auf der ersten Suchergebnisseite. Diese Bestimmung beendet das „Drip Pricing », bei dem ein niedriger Lockpreis angezeigt wird, um dann in der Buchungsstrecke stufenweise Zuschläge (Gepäck, Sitzplatzwahl) hinzuzufügen.
Fluggäste, die ohne Handgepäckkoffer reisen möchten, können weiterhin einen günstigeren Tarif über einen Opt-out-Mechanismus wählen. Der Standardpreis wird also höher ausfallen als bisher, aber die Gesamtkosten bleiben modular anpassbar.
Diese Regelung ist das Ergebnis eines politischen Kompromisses: Das Parlament wollte ursprünglich ein universell kostenloses Handgepäck garantieren (Gesamtabmessungen von 100 cm, Maximalgewicht 7 kg), doch der Rat lehnte dies ab — unterstützt vom Lobbying der Billigfluggesellschaften und ihrer Verbände (A4E, IATA, ERA). Laut dem Berichterstatter des Textes, dem bulgarischen EU-Abgeordneten Andrey Novakov (EVP), belaufen sich die geschätzten Mehrkosten der Reform auf 1,80 € pro Ticket, wie die Agentur BTA berichtet.
Die Fluggesellschaften in unterschiedlicher Aufstellung
Mehrere Airlines haben die Reform bereits vorweggenommen. Die Lufthansa Group (Lufthansa, SWISS, Austrian Airlines, Brussels Airlines, Discover Airlines) führte im Mai 2026 einen Tarif „Economy Basic » ein, der nur einen persönlichen Gegenstand von 40 x 30 x 15 cm umfasst — das normale Handgepäck wird ab 15 € berechnet, so The Brussels Times. Air France und KLM zogen im Juni 2026 mit einem ähnlichen „Economy Basic »-Tarif nach und berechnen das Handgepäck mit 15 bis 35 € pro Segment, wie Travel-Dealz meldet.
Im Jahr 2024 erwirtschafteten die sieben größten europäischen Billigfluggesellschaften mehr als 10 Milliarden Euro allein durch Handgepäckgebühren, davon rund 3,5 Milliarden durch Ryanair, so KNEWS.MEDIA und Forbes. Das Geschäftsmodell der Billigflieger wird durch die Transparenzpflicht direkt bedroht, da sie künftig einen höheren Anfangspreis anzeigen müssen.
Was das Gesetz nicht ändert: Die sieben wichtigsten Punkte
Verbraucherverbände — allen voran die spanische OCU (Organización de Consumidores y Usuarios) — haben den Text scharf kritisiert. Laut OCU stellt die Verordnung in mehrfacher Hinsicht sogar einen „klaren Rückschritt für Fluggastrechte » dar. Hier ist, was sich nicht ändert:

- Keine Standardisierung der Handgepäckmaße. Jede Fluggesellschaft behält ihr eigenes Raster: 55 x 40 x 20 cm bei Ryanair, 55 x 40 x 23 cm bei Lufthansa, 55 x 35 x 25 cm bei Air France/KLM, 56 x 45 x 25 cm bei British Airways. Laut Horizn Studios gibt es weiterhin kein einheitliches europäisches Format für den Handgepäck-Trolley.
- Kein universelles Recht auf einen kostenlosen Handgepäckkoffer. Das normale Handgepäck bleibt kostenpflichtig. Die Airlines können es weiterhin höheren Tarifen (Priority, Light, Flex) vorbehalten.
- Keine Standardisierung der Gewichtsgrenzen. Jede Airline legt ihr eigenes Limit fest: 8 kg bei Lufthansa, 10 kg bei Ryanair, 12 kg bei Air France/KLM, keine Gewichtsbeschränkung aber eigenständiges Verstauen bei British Airways.
- Die Entschädigungsbeträge bleiben seit 2005 unverändert. 250 € für Flüge unter 1.500 km, 400 € zwischen 1.500 und 3.500 km, 600 € darüber hinaus. Laut Euractiv ist die reale Kaufkraft der Entschädigungen durch die kumulierte Inflation von 58,6 % seit 2005 stark gesunken: 250 € von 2026 entsprechen etwa 158 € von 2005.
- Die Eingriffsschwelle bleibt bei 3 Stunden. Der Rat wollte sie auf 5 oder 6 Stunden anheben, das Parlament hielt an dieser „roten Linie » fest.
- Außergewöhnliche Umstände bleiben haftungsbefreiend. Naturkatastrophen, Kriege, extreme Wetterbedingungen, störende Fluggäste und Streiks der Fluglotsen befreien die Fluggesellschaften von der Haftung. Streiks des eigenen fliegenden Personals stellen hingegen KEINE außergewöhnlichen Umstände dar — es sei denn, sie betreffen Forderungen, die nur staatliche Stellen erfüllen können.
- Sondergepäckstücke sind nicht betroffen. Musikinstrumente, Sportausrüstung und Übergrößen-Gepäck unterliegen weiterhin den allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Airline und dem Montrealer Übereinkommen.
Laut Europa Press kritisiert die OCU besonders das Fehlen einheitlicher Mindestmaße für das Handgepäck — dies führe zu Rechtsunsicherheit für Reisende.
Handgepäck-Richtlinien der wichtigsten Airlines (Sommer 2026)

Die folgende Tabelle fasst die im Sommer 2026 geltenden Richtlinien zusammen — überprüft auf den Websites der Fluggesellschaften und mit den Quellen der Recherche abgeglichen. Die entscheidende Neuerung ist das Aufkommen der „Basic »-Tarife bei den Traditionsgesellschaften (Lufthansa Group, Air France/KLM, Brussels Airlines), die nun dem Low-Cost-Modell folgen und das Handgepäck aus dem Einstiegstarif ausklammern.
Erlaubtes Gepäck
| Fluggesellschaft | Kostenloser pers. Gegenstand | Standard-Handgepäck |
|---|---|---|
| Ryanair | 40 x 30 x 20 cm | Nur Priority |
| easyJet | 45 x 36 x 20 cm | Up Front / Extra Legroom |
| Wizz Air | 40 x 30 x 20 cm | WIZZ Priority |
| Vueling | 40 x 30 x 20 cm | Optima / Family / TimeFlex |
| Norwegian | 25 x 33 x 20 cm | LowFare+ / Flex |
| Transavia | 40 x 30 x 10 cm | Inklusive |
| Volotea | 40 x 30 x 20 cm | Standard+ |
| Lufthansa Group (Basic) | 40 x 30 x 15 cm | Nicht inklusive |
| Air France / KLM (Basic) | 40 x 30 x 15 cm | Nicht inklusive |
| British Airways | 40 x 30 x 15 cm | Inklusive (alle Tarife) |
| Iberia | 40 x 30 x 15 cm | Inklusive (alle Tarife) |
| Brussels Airlines (Basic) | 40 x 30 x 15 cm | Nicht inklusive |
| SAS | 40 x 30 x 15 cm | Inklusive |
Maße & Preise
| Fluggesellschaft | Handgepäckmaße | Max. Gewicht | Handgepäckzuschlag |
|---|---|---|---|
| Ryanair | 55 x 40 x 20 cm | 10 kg | 6 – 36 € |
| easyJet | 56 x 45 x 25 cm | 15 kg | 7 – 40 £ |
| Wizz Air | 55 x 40 x 23 cm | 10 kg | 5 – 40 € |
| Vueling | 55 x 40 x 20 cm | 10 kg | 10 – 59 € |
| Norwegian | 55 x 40 x 23 cm | 10 kg | 8 – 20 € |
| Transavia | 55 x 35 x 25 cm | 10 kg | Inklusive |
| Volotea | 55 x 40 x 20 cm | 10 kg | 10 – 40 € |
| Lufthansa Group (Basic) | 55 x 40 x 23 cm | 8 kg | Ab 15 € |
| Air France / KLM (Basic) | 55 x 35 x 25 cm | 12 kg | 15 – 35 € |
| British Airways | 56 x 45 x 25 cm | Kein Limit | Inklusive |
| Iberia | 56 x 45 x 25 cm | 10 kg | Inklusive |
| Brussels Airlines (Basic) | 55 x 40 x 23 cm | 8 kg | Ab 15 € |
| SAS | 55 x 40 x 23 cm | 8 kg | Inklusive |
Vom Vueling-Urteil 2014 zur Reform 2026: Eine rechtliche Spannung

Die Reform von 2026 entsteht nicht aus einem rechtlichen Vakuum. Sie reiht sich in eine reichhaltige Rechtsprechung ein, die die Auslegung der Verordnung von 2004 weit über ihren ursprünglichen Text hinaus geprägt hat.
Das Grundsatzurteil Vueling (EuGH, 18. September 2014, C-487/12)
Der Gerichtshof der Europäischen Union etablierte eine grundlegende Unterscheidung: Aufgabegepäck, das dem Beförderer Mehrkosten verursacht, darf als Nebenleistung berechnet werden. Handgepäck hingegen stellt einen „unverzichtbaren Bestandteil der Personenbeförderung » dar und darf nicht mit einem Preisaufschlag belegt werden. Der Gerichtshof stützt diese Unterscheidung auf drei Argumente: Die Behandlung von Aufgabegepäck verursacht zusätzliche Kosten, die Haftung des Beförderers ist nach dem Montrealer Übereinkommen für aufgegebenes Gepäck umfassender, und Handgepäck enthält persönliche Gegenstände, die mit der „Würde » des Fluggastes verbunden sind.
Auf genau dieser Grundlage verhängte Spanien im Jahr 2024 179 Millionen Euro Bußgelder gegen fünf Billigfluggesellschaften (Ryanair 107,8 Mio. €, Vueling 39,3 Mio. €, easyJet 29,1 Mio. €, Norwegian 1,6 Mio. €, Volotea 1,2 Mio. €) wegen missbräuchlicher Praktiken einschließlich der Berechnung von Handgepäck, so RTE und AeroTime.
Im Oktober 2025 eröffnete die Europäische Kommission jedoch ein Vertragsverletzungsverfahren (INFR(2025)4019) gegen Spanien mit der Begründung, diese Bußgelder verstießen gegen den Grundsatz der Preisfreiheit der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008. Eine Position, die bei Verbraucherverbänden Empörung auslöste. Agustín Reyna, Generaldirektor des BEUC, erklärte: „Es ist enttäuschend für Verbraucher zu sehen, wie die Kommission Partei für die Fluggesellschaften ergreift. Die Kommission sagt den europäischen Verbrauchern im Wesentlichen, dass Handgepäck ein Luxusartikel sei, der bezahlt werden muss », so der BEUC.
Das Oberlandesgericht Hamm (Deutschland) erklärte zudem im Januar 2025 die „Fly Light »-Klausel von Vueling für unwirksam, die das kostenlose Handgepäck auf einen einzigen kleinen persönlichen Gegenstand beschränkte (Az. 13 UKl 4/25), wie Teltarif berichtet.
Ein Spannungsverhältnis zwischen Gesetz und Rechtsprechung
Die neue Verordnung schafft eine paradoxe Situation: Indem sie ausdrücklich die Möglichkeit festschreibt, das Handgepäck zu berechnen (über den Opt-out-Mechanismus), könnte sie mit der Vueling-Rechtsprechung kollidieren, die Handgepäck als unverzichtbaren, nicht berechenbaren Bestandteil einstufte. Verbraucherverbände kündigen bereits Klagen an, um die Vereinbarkeit des neuen Textes mit den vom EuGH entwickelten Grundsätzen zu prüfen.
Über das Gepäck hinaus: Die weiteren neuen Rechte

Die Reform geht weit über die reine Handgepäckfrage hinaus. Hier sind die bedeutendsten Fortschritte, die alle Reisenden betreffen.
Kostenlose gemeinsame Platzierung für Familien
Kinder unter 14 Jahren müssen kostenlos neben einer erwachsenen Begleitperson platziert werden. Diese Regel gilt auch für Menschen mit Behinderung, eingeschränkter Mobilität und schwangere Frauen. Bislang berechneten Billigfluggesellschaften üblicherweise 5 bis 30 € pro Person für die Sitzplatzwahl, was das familiäre Zusammensitzen kostenpflichtig machte. Laut France 24 war diese Maßnahme eine der am meisten erwarteten für Familien.
Ende der „No-Show »-Klausel
Der Rückflug darf nicht mehr automatisch storniert werden, wenn der Fluggast den Hinflug nicht angetreten hat. Diese Praxis, die besonders Geschäftsreisende bei unvorhergesehenen Ereignissen hart traf, wurde seit langem kritisiert.
Abschaffung missbräuchlicher Nebengebühren
- Korrektur von Tippfehlern auf dem Ticket: kostenlos
- Ausdrucken der Bordkarte am Flughafen: kostenlos (sofern der Check-in bereits erfolgt ist)
- Digitale Bordkarte zugänglich ohne Pflicht zur Kontoerstellung oder zum Herunterladen einer bestimmten App
Gestärkte Rechte für Menschen mit Behinderung
Laut dem Europäischen Behindertenforum (EDF) bringt die Verordnung bedeutende Fortschritte: vollständige Erstattung verlorener oder beschädigter Mobilitätshilfen (die Haftungsgrenze von rund 1.300 € aus dem Montrealer Übereinkommen entfällt für Rollstühle), kostenlose und sofortige Bereitstellung einer temporären Ersatzausrüstung, bevorzugtes Boarding sowie die Mitnahme des Rollstuhls bis zur Flugzeugtür mit sofortiger Rückgabe bei der Ankunft.
Rechte bei Wartezeiten auf dem Rollfeld
Nach 30 Minuten Wartezeit bei geschlossenen Türen muss die Fluggesellschaft eine angemessene Temperatur, Zugang zu Toiletten und kostenloses Wasser gewährleisten. Nach 2 Stunden muss das Flugzeug zu einem Gate zurückkehren und das Aussteigen ermöglichen.
Automatische Erstattung
Entscheidet sich der Fluggast für eine Erstattung statt einer Umbuchung, muss diese automatisch — ohne weiteren Antrag — innerhalb von 7 Tagen erfolgen (14 Tage, wenn der Kauf über einen Vermittler erfolgte).
Bearbeitungsfristen
- Information über die Rechte innerhalb von 4 Tagen nach einem Vorfall
- Eingangsbestätigung einer Beschwerde innerhalb von 7 Werktagen
- Begründete Antwort oder Zahlung innerhalb von 30 Tagen
- Beschwerdefrist für den Fluggast: 9 Monate nach dem Flug
Zeitplan: Ab wann gelten diese Regeln?

Frühestens im zweiten Halbjahr 2027, nicht vor September 2027. Das Gesetzgebungsverfahren folgt einem mehrstufigen Zeitplan:
- Abstimmung im Parlament: 7. Juli 2026 (abgeschlossen)
- Ratifizierung durch den EU-Rat: voraussichtlich August 2026
- Veröffentlichung im EU-Amtsblatt: Herbst 2026
- Inkrafttreten: 20 Tage nach Veröffentlichung
- Übergangsfrist: 12 Monate für die Fluggesellschaften
- Tatsächliche Anwendung: frühestens September 2027
Laut DLA Piper und Which? werden Reisende vor diesem Zeitpunkt keine konkreten Änderungen sehen. Bis dahin gelten die aktuellen Regeln der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 uneingeschränkt weiter.
So setzen Sie Ihre Rechte durch: Die neuen Beschwerdeverfahren
Die Verordnung stärkt die Instrumente, die Fluggästen zur Durchsetzung ihrer Rechte zur Verfügung stehen, erheblich. Hier das typische Verfahren, das ab 2027 gelten wird.
Das Beschwerdeverfahren Schritt für Schritt
- Beschwerde bei der Fluggesellschaft: innerhalb von 9 Monaten nach dem Flug einzureichen. Die Airline muss den Eingang innerhalb von 7 Werktagen bestätigen und innerhalb von 30 Tagen eine begründete Antwort (oder die Zahlung) liefern.
- Anrufung der nationalen Durchsetzungsstelle (NEB): Bei Ablehnung oder ausbleibender Antwort kann der Fluggast die NEB seines Landes innerhalb eines Jahres anrufen. In Deutschland ist dies das Luftfahrt-Bundesamt (LBA).
- Außergerichtliche Streitbeilegung (ADR): Fluggäste müssen klar über ihr Recht informiert werden, anerkannte Schlichtungsstellen anzurufen. In Deutschland ist die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) zuständig.
Die Entscheidungen der NEB sind künftig für beide Parteien verbindlich, vorbehaltlich gerichtlicher Überprüfung. Standardisierte Beschwerdeformulare werden EU-weit verfügbar sein. Laut EUbusiness ist diese Harmonisierung der Verfahren einer der konkretesten Fortschritte des Textes.
Geografischer Anwendungsbereich: Wer ist betroffen?
Die Verordnung gilt für alle EU-Fluggesellschaften auf allen ihren Flügen sowie für Nicht-EU-Fluggesellschaften auf Flügen ab einem EU-Flughafen. Vermittler und Flugsuchmaschinen sind ebenfalls verpflichtet, den Preis inklusive Handgepäck anzuzeigen.
Fall Vereinigtes Königreich: Nach dem Brexit wendet das Vereinigte Königreich sein eigenes „UK261″-Regime an, das weiterhin auf der Verordnung von 2004 basiert, ohne die Reformen von 2026 zu übernehmen. Konkret: Ein British-Airways- oder Jet2-Flug ab dem Vereinigten Königreich fällt nicht unter die neuen Regeln. Ein Ryanair- oder easyJet-Flug (EU-Fluggesellschaften) ab dem Vereinigten Königreich hingegen schon. Laut Timeout dürfte sich das Vereinigte Königreich mittelfristig angleichen, um operative Komplexität zu vermeiden.
Unsere Tipps, um die Reform schon jetzt zu antizipieren

1. Prüfen Sie vor dem Kauf systematisch die Gepäckbestimmungen
Die Vielfalt der Gepäckrichtlinien ist die Regel, nicht die Ausnahme. Konsultieren Sie vor der Buchung die „Gepäck »-Seite der Airline und notieren Sie drei Zahlen: die zulässigen Maße für den persönlichen Gegenstand, die für das Handgepäck und das maximale Gewicht. Vergleichen Sie diese mit den Maßen Ihrer Tasche.
2. Investieren Sie in eine Tasche nach der Norm 40 x 30 x 15 cm
Ein kleiner Rucksack oder eine Tasche, die unter einen Flugzeugsitz passt, ist künftig das rentabelste Gepäckstück. Marken wie Cabin Max bieten Modelle an, die speziell auf die Grenzwerte der Billigfluggesellschaften abgestimmt sind. Dieses 18-Liter-Format reicht für ein Wochenende, wenn Sie leicht reisen. Sobald Ihr Ticket gebucht ist, lassen Sie sich von unserem Pixidia-Reiseplaner helfen, eine Reiseroute zu gestalten, die zu Ihnen passt.
3. Vergleichen Sie den Gesamtpreis, nicht den Einstiegspreis
Die Preistransparenz wird die von Suchmaschinen angezeigten Preise für Billigfluggesellschaften automatisch erhöhen. Für einen objektiven Vergleich addieren Sie den Ticketpreis, den Handgepäckzuschlag (falls benötigt) und eventuelle Sitzplatzgebühren. Der „Basis »-Tarif einer Traditionsgesellschaft kann günstiger sein als ein Low-Cost-Tarif, sobald die Optionen hinzugefügt sind. Prüfen Sie vor der Buchung auch, ob Ihr Ziel eine Vorausbuchung erfordert: Unser Artikel über europäische Sehenswürdigkeiten mit Reservierungspflicht 2026 gibt einen Überblick.
4. Rechnen Sie mit verstärkten Kontrollen am Gate
Ryanair hat 2026 die Gepäckkontrollen am Gate intensiviert und die Prämien der Agenten von 1,50 € auf 2,50 € pro abgewiesenem Gepäckstück erhöht, so EuroWeeklyNews. Überschreitet Ihr Gepäck die zulässigen Maße, können die Gebühren am Gate das 4-Fache des Online-Vorabpreises erreichen.
Praktische Infos für Ihren nächsten Flug in Europa
Behalten Sie eine Internetverbindung, um Ihre Beschwerden online zu verwalten, Gepäckrichtlinien zu prüfen oder Ihre Buchung zu ändern. eSIM Europa ab wenigen Euro.
Die EU261-Entschädigungen decken weder Nebenkosten noch verpasste Anschlussflüge mit separaten Tickets ab. Eine zusätzliche Versicherung bleibt unverzichtbar.
Häufige Fragen
Wird der Handgepäckkoffer für alle Flüge in Europa kostenlos?
Nein. Die Verordnung garantiert nur einen kostenlosen persönlichen Gegenstand von 40 x 30 x 15 cm, nicht den normalen Handgepäckkoffer (Trolley). Die Airlines dürfen das Handgepäck weiterhin berechnen, müssen aber künftig einen Preis anzeigen, der das Handgepäck standardmäßig einschließt. Sie können anschließend einen günstigeren Tarif ohne Handgepäck wählen.
Welche genauen Maße hat das garantierte kostenlose Gepäckstück?
40 x 30 x 15 cm (Volumen: 18 Liter). Das entspricht einem kleinen Rucksack, einer Handtasche oder einer Laptoptasche. Es muss unter dem Vordersitz verstaut werden können. Dieses Recht ist bedingungslos: Es gilt für alle Fluggäste, unabhängig von Tarif oder Fluggesellschaft.
Sind die Handgepäckmaße EU-weit standardisiert?
Nein, und das ist der Hauptkritikpunkt der Verbraucherverbände. Jede Airline behält ihre eigenen Grenzwerte: 55 x 40 x 20 cm (Ryanair, Vueling), 55 x 40 x 23 cm (Lufthansa, Wizz Air), 55 x 35 x 25 cm (Air France/KLM), 56 x 45 x 25 cm (British Airways, easyJet). Es gibt kein gemeinsames europäisches Format.
Ab wann gelten diese neuen Regeln?
Frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2027, nicht vor September 2027. Der Zeitplan sieht eine Ratifizierung durch den EU-Rat im August 2026, die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt im Herbst 2026 und anschließend eine 12-monatige Übergangsfrist für die Fluggesellschaften vor. Bis dahin gelten die aktuellen Regeln der Verordnung von 2004 uneingeschränkt weiter.
Werden die Billigfluggesellschaften ihre Preise erhöhen?
Wahrscheinlich ja, was den angezeigten Preis betrifft. Die Airlines müssen künftig einen Preis inklusive Handgepäck standardmäßig anzeigen, was den in Suchmaschinen sichtbaren Tarif automatisch erhöht. Die Schätzungen reichen von +1,80 € pro Ticket (Europäische Kommission) bis zu +25 % (easyJet). Der von Ihnen tatsächlich gezahlte Gesamtpreis dürfte sich nicht ändern, wenn Sie den Tarif ohne Handgepäck wählen (Opt-out).
Gelten diese Regeln für Flüge zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU?
Teilweise. Flüge von EU-Fluggesellschaften (Ryanair, easyJet, Wizz Air) ab dem Vereinigten Königreich sind abgedeckt. Flüge britischer Fluggesellschaften (British Airways, Jet2) ab dem Vereinigten Königreich unterliegen dem nicht reformierten UK261-Regime. In Richtung EU vom Vereinigten Königreich sind alle Flüge abgedeckt.
Kann ich meinen Rückflug noch antreten, wenn ich den Hinflug verpasst habe?
Ja. Die „No-Show »-Klausel, die es den Fluggesellschaften erlaubte, den Rückflug automatisch zu stornieren, wenn der Hinflug nicht angetreten wurde, ist nun verboten. Ihr Rückflugticket bleibt auch bei unvorhergesehenen Ereignissen auf dem Hinflug gültig.
Sind die Entschädigungsbeträge für Verspätungen gestiegen?
Nein. Die Beträge bleiben seit 2005 unverändert: 250 € (unter 1.500 km), 400 € (1.500 bis 3.500 km), 600 € (über 3.500 km). Bei einer kumulierten Inflation von 58,6 % seit 2005 ist die reale Kaufkraft dieser Entschädigungen erheblich gesunken. Für Flüge über 3.500 km mit einer Verspätung von 3 bis 4 Stunden ist die Entschädigung auf 300 € begrenzt.
Was tun, wenn meine Fluggesellschaft die neuen Regeln nicht einhält?
Reichen Sie innerhalb von 9 Monaten nach dem Flug eine Beschwerde bei der Fluggesellschaft ein. Bei Ablehnung oder ausbleibender Antwort binnen 30 Tagen wenden Sie sich an die nationale Durchsetzungsstelle (NEB) Ihres Landes. In Deutschland ist das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) zuständig. Sie können auch eine anerkannte Schlichtungsstelle anrufen — in Deutschland die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP). Die Entscheidungen der NEB sind künftig für die Fluggesellschaften verbindlich.
- Euronews: Abstimmung im Europäischen Parlament vom 7. Juli 2026
- OCU: Analyse der neuen EU-Verordnung durch die Verbraucherorganisation
- DLA Piper: Detaillierte juristische Analyse der EU261-Reform
- Forbes: EU Air Passenger Reform: What To Know And Who Really Benefits?
- IATA: Position des Luftfahrtverbandes
- Which?: Leitfaden zu den neuen Handgepäckregeln
- Timeout: Auswirkungen der Reform auf britische Reisende
- Tagesschau: Berichterstattung zu den neuen EU-Handgepäckregeln
- BTA: Erklärung des Berichterstatters Andrey Novakov
- RTE: Spanische Bußgelder und EU-Vertragsverletzungsverfahren
- BEUC: Sammelbeschwerde gegen 7 Fluggesellschaften (Mai 2025)
- EDF: Fortschritte für Menschen mit Behinderung
- The Brussels Times: Ende des kostenlosen Handgepäcks bei Brussels Airlines
- The Guardian: Reaktion von easyJet
- EUbusiness: Gestärkte Durchsetzungsmechanismen
- EuroWeeklyNews: Intensivierung der Gepäckkontrollen bei Ryanair
- Teltarif: OLG Hamm Urteil zur Fly-Light-Klausel von Vueling
- Horizn Studios: Vergleich der Handgepäckmaße nach Fluggesellschaft
- Euractiv: Analyse der Kaufkrafterosion bei Entschädigungen
- Eurocontrol: Europäische Luftverkehrszahlen 2025
- IATA: Kampagne „Save a Life, Not a Bag » (Juni 2026)
- Travel-Dealz: Neuer Basic-Tarif Air France/KLM
- Simple Flying: Analyse des Lufthansa Economy Basic Tarifs
- KNEWS.MEDIA: Analyse der Gepäckeinnahmen von Billigfluggesellschaften
- Forbes: Nebeneinnahmen der Fluggesellschaften

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